Geltungsbereich und Vertragspartner
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen («AGB») gelten für entgeltliche Dienstleistungen und digitale Angebote unter der Marke MatchPool gegenüber Unternehmen und berufsmässig handelnden Kunden («Kunden»), insbesondere Personalvermittlungen, Personaldienstleistern und Arbeitgebern. Anbieterin ist Laura Rauseo, handelnd unter der Marke MatchPool («MatchPool»). Vollständige Geschäfts- und Zustelladresse sowie geschäftliche E-Mail-Adresse sind im Impressum zu ergänzen.
Individuell schriftlich vereinbarte Verträge, Offerten, Leistungsbeschreibungen und allfällige Auftragsbearbeitungsvereinbarungen gehen diesen AGB bei Widersprüchen vor. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur nach ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von MatchPool. Diese AGB werden Vertragsbestandteil, soweit sie dem Kunden vor Vertragsschluss zugänglich gemacht und wirksam einbezogen werden. Der blosse Besuch der Website begründet keinen kostenpflichtigen Vertrag.
Leistungsgegenstand und Entwicklungsstand
MatchPool entwickelt und bietet je nach individueller Offerte Dienstleistungen zur Kandidatengewinnung, zum Aufbau branchenspezifischer oder regionaler Bewerberpools, zur Erfassung offener Stellen, zur Vorqualifikation, zur Zuordnung potenziell passender Bewerbender («Matching») und zur Berichterstattung an. Art, Umfang, Starttermin, verfügbare Funktionen, Servicezeiten und Leistungsgrenzen ergeben sich ausschliesslich aus der bestätigten Offerte bzw. Leistungsvereinbarung.
Wichtige Abgrenzung: Abbildungen von Dashboards, automatischem Matching, Kandidatenverwaltung oder täglichen PDF-Match-Reports auf der Website können Konzept- und Demoansichten sein. Sie begründen für sich allein keine Zusicherung einer bereits produktiven Funktion oder eines bestimmten Liefertermins. Eine Funktion gilt erst dann als geschuldet, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart ist.
Keine Erfolgs-, Besetzungs- oder Verfügbarkeitsgarantie
Soweit nicht schriftlich ausdrücklich anders vereinbart, schuldet MatchPool eine fachgerechte Erbringung der vereinbarten Dienstleistungen, jedoch keinen bestimmten Erfolg. Insbesondere werden weder eine Mindestzahl an Bewerbungen oder qualifizierten Kandidaten noch Interviewtermine, Einstellungen, Besetzungen, Vermittlungsprovisionen, Umsätze, Zeitersparnisse oder eine bestimmte Kandidatenverfügbarkeit garantiert.
Die Anzahl, Qualität, Aktualität, Rückmeldebereitschaft, Einwilligung und Verfügbarkeit von Bewerbenden hängt von Faktoren ausserhalb des Einflusses von MatchPool ab. Ein angezeigter Match-Score ist lediglich eine unverbindliche Entscheidungshilfe und keine Zusicherung der fachlichen oder persönlichen Eignung.
Mitwirkungspflichten und Entscheidungsverantwortung
Der Kunde stellt vollständige, korrekte und aktuelle Angaben zu offenen Stellen, Anforderungen, Lohnrahmen, Einsatzort, Arbeitsbedingungen und sonstigen relevanten Kriterien bereit. Er bestimmt die zulässigen Auswahlkriterien, überprüft Kandidatenunterlagen und Referenzen eigenverantwortlich und führt die rechtlich erforderlichen Prüfungen und Gespräche durch.
Die endgültige Auswahl, Anstellung, Ablehnung, Gleichbehandlung und Einhaltung arbeits- und vermittlungsrechtlicher Vorschriften liegen beim Kunden. MatchPool trifft keine verbindlichen Einstellungsentscheidungen. Für Nachteile durch unrichtige, unvollständige oder verspätete Kundenangaben haftet MatchPool nur, soweit zwingendes Recht eine Haftung vorsieht.
Werbeplattformen und Drittanbieter
MatchPool kann nach Vereinbarung Plattformen wie Stellenportale, Suchmaschinen, soziale Netzwerke, E-Mail-Dienste und externe Software nutzen. MatchPool ist von diesen Anbietern unabhängig, sofern nicht ausdrücklich anders ausgewiesen. Für deren Nutzungsbedingungen, Preise, Freigaben, Algorithmen, Ablehnungen, Sperrungen, Ausfälle, Reichweitenänderungen oder Richtlinienentscheidungen wird keine Garantie übernommen.
Werbebudgets, Stellenanzeigengebühren, Lizenzen und andere Drittanbietergebühren sind nur dann in der MatchPool-Vergütung enthalten, wenn dies in der Offerte ausdrücklich festgehalten ist. Plattformintegrationen und der Zugriff auf externe Daten erfolgen nur im rechtlich und technisch erlaubten Umfang.
Preise, Rechnungen und Zahlungsverzug
Preise, Leistungsstufen, gegebenenfalls Einrichtungsgebühren, Werbebudgets und Abrechnungsperioden ergeben sich aus der individuellen Offerte. Auf der Website genannte Beträge wie «ab CHF 500/Monat» sind unverbindliche Einstiegspreise und begründen keinen Anspruch auf bestimmte Leistungen. Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF), zuzüglich einer allenfalls gesetzlich geschuldeten Mehrwertsteuer.
Sofern nichts anderes vereinbart ist, sind Rechnungen innert 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug darf MatchPool nach Mahnung und angemessener Nachfrist Leistungen vorübergehend aussetzen, soweit dies verhältnismässig und rechtlich zulässig ist. Gesetzliche Verzugsfolgen bleiben vorbehalten.
Laufzeit und Kündigung
Beginn, Mindestlaufzeit, Verlängerung und Kündigungsfrist ergeben sich aus der bestätigten Offerte bzw. Leistungsvereinbarung. Ohne eine solche Vereinbarung wird durch diese AGB keine feste Mindestlaufzeit oder automatische Vertragsverlängerung begründet. Das Recht zur ausserordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt vorbehalten. Bereits erbrachte Leistungen sowie bis zur wirksamen Beendigung angefallene und vereinbarte Drittaufwendungen bleiben geschuldet.
Exklusivität und Pool-Rechte
Eine Exklusivität besteht nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung mit genauer Bezeichnung von Branche, Region, Kandidatenkategorie, Dauer und sachlichem Umfang. Ohne eine solche Regelung besteht kein Alleinanspruch auf Kandidaten, Profile, Kampagnen oder Regionen.
Auch eine vereinbarte Exklusivität verleiht kein Eigentum an Personen, kein Beschäftigungsrecht und kein Ausschliesslichkeitsrecht an öffentlich verfügbaren Daten. Rechte und Wahlfreiheit von Bewerbenden bleiben jederzeit gewahrt. Rechte an Software, Methodik und Vorlagen von MatchPool bleiben, soweit nichts anderes vereinbart ist, bei MatchPool.
Datenschutz und Bewerberinformationen
Die Bearbeitung von Personendaten richtet sich nach dem anwendbaren Datenschutzrecht und der Datenschutzerklärung. Ob die Parteien jeweils eigenständig Verantwortliche sind oder MatchPool als Auftragsbearbeiter handelt, ist anhand der tatsächlichen Datenflüsse zu klären und gegebenenfalls in einer gesonderten Auftragsbearbeitungsvereinbarung zu regeln.
Der Kunde darf nur Daten übermitteln, zu deren Bearbeitung und Weitergabe er berechtigt ist, und muss notwendige Informationen, Rechtsgrundlagen, Zugriffsrechte und Löschpflichten sicherstellen. MatchPool darf Kandidatendaten nur im dafür zulässigen Umfang verwenden und weitergeben. Persönlichkeitsrechte, Betroffenenrechte sowie zwingende Datenschutz- und Datensicherheitspflichten werden durch diese AGB nicht ausgeschlossen.
Vertraulichkeit und Zugriffsrechte
Die Parteien behandeln nicht öffentliche Geschäfts-, Kunden-, Stellen- und Bewerberinformationen vertraulich und machen sie nur solchen Personen zugänglich, die sie zur Vertragserfüllung benötigen und angemessen zur Vertraulichkeit verpflichtet sind. Der Kunde schützt Zugangsdaten, verhindert missbräuchliche Nutzung und meldet Sicherheitsvorfälle unverzüglich. Gesetzliche Offenlegungspflichten bleiben vorbehalten.
Haftungsausschluss und Haftungsbegrenzung
11.1 Gesetzlich zwingende Haftung. Die Haftung für rechtswidrige Absicht und grobe Fahrlässigkeit sowie jede sonstige Haftung, die gesetzlich nicht ausgeschlossen oder beschränkt werden darf, bleibt unberührt.
11.2 Leichte Fahrlässigkeit. Soweit gesetzlich zulässig, schliesst MatchPool die Haftung für leichte Fahrlässigkeit aus. Soweit ein vollständiger Ausschluss im konkreten Fall nicht wirksam ist, wird die Haftung für leichte Fahrlässigkeit auf den unmittelbaren, nachgewiesenen, vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt und insgesamt auf die vom betroffenen Kunden für die betroffene Leistung in den zwölf Monaten vor dem schädigenden Ereignis tatsächlich bezahlte Nettovergütung, höchstens jedoch CHF 25’000 pro Schadensfall. Diese Begrenzung gilt nur, soweit sie gesetzlich wirksam vereinbart werden kann.
11.3 Mittelbare Schäden. Soweit gesetzlich zulässig, haftet MatchPool nicht für mittelbare Schäden und Folgeschäden, insbesondere entgangenen Gewinn, entgangene Vermittlungsprovisionen, Umsatzverluste, verpasste Geschäftschancen, Reputationsschäden, interne Personalkosten, Produktionsausfälle oder hypothetische Einsparungen.
11.4 Recruiting- und Matching-Risiken. MatchPool übernimmt, soweit gesetzlich zulässig, keine Haftung für Nichtbesetzung, Fehlbesetzung, Kündigung, Ausbleiben oder Rückzug einer Bewerbung, unrichtige Angaben Dritter, verspätete Antworten, algorithmische Vorschläge oder daraus abgeleitete Personalentscheidungen des Kunden. Die endgültige fachliche, rechtliche und persönliche Prüfung obliegt dem Kunden.
11.5 Systeme und Drittanbieter. Eine ununterbrochene, fehlerfreie oder jederzeit verfügbare Website bzw. Plattform wird nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich mit einem Service-Level vereinbart ist. Für Störungen, Datenverluste und Ausfälle bei Drittanbietern oder ausserhalb des Einflussbereichs von MatchPool gilt der Haftungsausschluss nur, soweit rechtlich zulässig und keine eigene pflichtwidrige Handlung von MatchPool vorliegt.
11.6 Keine Umgehung zwingenden Rechts. Die vorstehenden Ausschlüsse und Begrenzungen gelten nicht, soweit sie nach zwingendem Recht unwirksam wären, insbesondere nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Unabdingbare datenschutzrechtliche, persönlichkeitsrechtliche und weitere gesetzliche Ansprüche bleiben bestehen.
Freistellung durch den Kunden
Der Kunde hält MatchPool im gesetzlich zulässigen Umfang von berechtigten Ansprüchen Dritter frei, die auf vom Kunden bereitgestellten rechtswidrigen Inhalten, unzulässigen Auswahlkriterien, fehlenden Rechten an übermittelten Daten, missbräuchlicher Nutzung oder schuldhaften Vertragsverletzungen des Kunden beruhen. Dies gilt nicht, soweit MatchPool den Anspruch selbst verursacht oder mitverursacht hat. MatchPool informiert den Kunden soweit möglich zeitnah und ermöglicht eine angemessene Beteiligung an der Anspruchsabwehr.
Höhere Gewalt und ausserordentliche Ereignisse
Für nicht beherrschbare Ereignisse ausserhalb der zumutbaren Kontrolle, einschliesslich schwerer Infrastrukturstörungen, Naturereignissen, behördlicher Massnahmen oder grossflächigen Netzwerkausfällen, sind die betroffenen Leistungspflichten für die Dauer und im Umfang der tatsächlichen Behinderung suspendiert, soweit gesetzlich zulässig. Die Parteien informieren einander und bemühen sich um Schadensminderung. Das Recht zur Beendigung bei länger andauernder Unmöglichkeit richtet sich nach Gesetz und Einzelvertrag.
Änderungen der AGB
MatchPool kann diese AGB für künftige Verträge aktualisieren. Änderungen bereits bestehender Verträge bedürfen einer wirksamen vertraglichen Grundlage oder der Zustimmung des Kunden. Änderungen werden nicht rückwirkend durch eine blosse Veröffentlichung auf dieser Website Vertragsbestandteil. Massgebend ist die im jeweiligen Vertrag einbezogene Fassung.
Salvatorische Klausel und Rangfolge
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam oder undurchsetzbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt, soweit das anwendbare Recht dies zulässt. An die Stelle unwirksamer Regelungen tritt die gesetzliche Regelung. Individuelle schriftliche Vereinbarungen gehen vor.
Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt materielles Schweizer Recht unter Ausschluss des internationalen Privatrechts, soweit zulässig. Für Streitigkeiten unter Kaufleuten ist ausschliesslicher Gerichtsstand der schweizerische Sitz bzw. Wohnsitz der Anbieterin, soweit eine solche Gerichtsstandsvereinbarung gesetzlich zulässig und hinreichend bestimmt ist. Zwingende Gerichtsstände bleiben vorbehalten. Der konkrete Sitz/Ort ist vor Vertragsverwendung im Impressum und gegebenenfalls im Einzelvertrag zu ergänzen.